NISF/INPS - Zusammenlegung der Beiträge kostenpflichtig
Die Zusammenlegung der Beiträge beim NISF/INPS ist nun kostenpflichtig. Diese Bestimmung wurde mit dem Gesetz Nr. 122/2010 eingeführt und gilt für die Anträge, die seit 01.07.2010 eingereicht wurden. Das NISF/INPS erklärt mit dem Rundschreiben Nr. 142/2010 die die Anwendungsmodalitäten der neuen Bestimmungen.