Neues Kuendigungsverfahren ab 12.3.2016
Liebe Kunden, Liebe Kundinnen
Liebe Arbeitnehmer, Liebe Arbeitnehmerinnen
Was ist neu?
Neu ist, dass ab dem 12. März 2016 Kündigungen von Arbeitnehmern und Auflösungen im gegenseitigen Einverständnis nur mehr online eingereicht werden können.
Wie geht der Arbeitnehmer vor?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1) Der Arbeitnehmer wendet sich an ein Patronat oder eine Gewerkschaft und lässt sich dort die Kündigung erstellen und online an das Arbeitsamt und den Arbeitgeber versenden.
2) Der Arbeitnehmer registriert sich selbst über die Internetseite www.lavoro.gov.it, beantragt seinen PIN INPS, wenn er diesen noch nicht besitzt, und füllt anschließend selbst das Kündigungsschreiben aus.
In beiden Fällen erhält der Arbeitgeber über die PEC Adresse die Kündigung.
Kann der Arbeitnehmer seine Kündigung annullieren?
Ja, innerhalb von 7 Tagen - ausschließlich mittels dem neuen Online-Verfahren.
Was empfehlen wir Ihnen?
Als Arbeitgeber ab dem 12.03.2016 keine schriftlichen Kündigungen mehr anzunehmen. Nur online versandte Kündigungen sind rechtlich wirksam. Machen Sie als Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer auf das neue ONLINE-VERFAHREN aufmerksam.
Offene Fragen?
Vertrauen Sie darauf, dass Sie über weitere Details frühzeitig von uns informiert werden oder rufen Sie an, wenn Sie Hilfe in einem konkreten Fall benötigen. Wir sind für Sie da.
Liebe Arbeitnehmer, Liebe Arbeitnehmerinnen
Was ist neu?
Neu ist, dass ab dem 12. März 2016 Kündigungen von Arbeitnehmern und Auflösungen im gegenseitigen Einverständnis nur mehr online eingereicht werden können.
Wie geht der Arbeitnehmer vor?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1) Der Arbeitnehmer wendet sich an ein Patronat oder eine Gewerkschaft und lässt sich dort die Kündigung erstellen und online an das Arbeitsamt und den Arbeitgeber versenden.
2) Der Arbeitnehmer registriert sich selbst über die Internetseite www.lavoro.gov.it, beantragt seinen PIN INPS, wenn er diesen noch nicht besitzt, und füllt anschließend selbst das Kündigungsschreiben aus.
In beiden Fällen erhält der Arbeitgeber über die PEC Adresse die Kündigung.
Kann der Arbeitnehmer seine Kündigung annullieren?
Ja, innerhalb von 7 Tagen - ausschließlich mittels dem neuen Online-Verfahren.
Was empfehlen wir Ihnen?
Als Arbeitgeber ab dem 12.03.2016 keine schriftlichen Kündigungen mehr anzunehmen. Nur online versandte Kündigungen sind rechtlich wirksam. Machen Sie als Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer auf das neue ONLINE-VERFAHREN aufmerksam.
Offene Fragen?
Vertrauen Sie darauf, dass Sie über weitere Details frühzeitig von uns informiert werden oder rufen Sie an, wenn Sie Hilfe in einem konkreten Fall benötigen. Wir sind für Sie da.