Neuerungen Regionalsteuer
Ab der Steuerperiode 2010 gibt es neue Bestimmungen für den regionalen Einkommenssteuerzuschlag. Personen mit einem steuerpflichtigen Einkommen bis einschließlich 12.500,00 Euro sind von der Entrichtung der Regionalsteuer befreit. Das selbe gilt für Personen mit zu Lasten lebenden Kindern und einem steuerpflichtigen Einkommen bis einschließlich 25.000,00 Euro. Für alle anderen Personen bleibt die Anwendung des Steuersatzes von 0,9% unverändert.