Neuerungen im Bereich der "contribuenti minimi"
Der Art. 27 des Gesetzesdekrets Nr. 98/2011 legt neue Bestimmungen für die Anwendung des Pauschalsystems für Kleinunternehmer und Freiberufler, sog. "contribuenti minimi" fest. Ab 2012 können die Pauschalierung nur mehr Unternehmen und Freiberufler anwenden, welche im nächsten Jahr eine neue Tätigkeit beginnen, bzw. jene die seit 01.01.2008 begonnen haben. Das Pauschalsystem ist nur mehr für maximal fünf Jahre anwendbar, bzw. länger, wenn die betreffende Person jünger als 35 ist.