Neue Fristen für die Anfechtung von Entlassungen
Am 24.11.2010 ist das Arbeitsbegleitgesetz ("collegato lavoro") in Kraft getreten. Damit ändern sich u. a. auch die Fristen für die Anfechtung von Entlassungen. Ein Arbeitnehmer, der entlassen wurde, muss die Kündigung weiterhin innerhalb von 60 Tagen beim Arbeitgeber anfechten. Die Frist für die Hinterlegung des Rekurses beim Gericht wurde allerdings von 5 Jahren auf 270 Tage verkürzt. Als Alternative zum gerichtlichen Rekurs kann der Arbeitnehmer auch einen Schlichtungsversuch beantragen.