Neue Anwendung für die Dringlichkeitsmeldung UNIURG
Seit Mittwoch, den 6. April 2022, steht eine neue Online-Anwendung für die Übermittlung der Dringlichkeitsmeldung UNIURG zur Verfügung. Die neue Funktion ersetzt den Fax-Server, der seit dem oben genannten Zeitpunkt deaktiviert wurde. Arbeitgeber können per SPID auf das Onlineportal https://couniurg.lavoro.gov.it zugreifen und die Meldung dort telematisch versenden. Die Möglichkeit, die gegenständliche Meldung per E-Mail an notel@provinz.bz.it zu versenden, bleibt weiterhin aufrecht.
Das Modell UNIURG kann in bestimmten Situationen als vorläufiger Ersatz für die gewöhnliche Pflichtmeldung angewandt werden. Möglich ist dies in folgenden Fällen: Dringlichkeiten bei Produktionsnotwendigkeiten, das Büro des Arbeitsrechtsberaters ist geschlossen, Nichtfunktionieren der eigenen EDV-Systeme und Nichtfunktionieren/Unterbrechung von ProNotel2.
Die Verpflichtung zur Übermittlung der gewöhnlichen Meldung ProNotel2 am ersten darauffolgenden Arbeitstag bleibt bestehen.
Das Modell UNIURG kann in bestimmten Situationen als vorläufiger Ersatz für die gewöhnliche Pflichtmeldung angewandt werden. Möglich ist dies in folgenden Fällen: Dringlichkeiten bei Produktionsnotwendigkeiten, das Büro des Arbeitsrechtsberaters ist geschlossen, Nichtfunktionieren der eigenen EDV-Systeme und Nichtfunktionieren/Unterbrechung von ProNotel2.
Die Verpflichtung zur Übermittlung der gewöhnlichen Meldung ProNotel2 am ersten darauffolgenden Arbeitstag bleibt bestehen.