Naspi – Arbeitslosenunterstützung
Die neue Sozialversicherung für die Beschäftigung steht nicht nur den Arbeitnehmern, welche aus disziplinarischen Gründen entlassen wurden, zu, sondern auch jene, welche das wirtschaftliche Schlichtungsangebot lt. Art. 6 Gesvertr. D. Nr. 23/2015 annehmen. In beiden Fällen liegt keine „freiwillige Arbeitslosigkeit“ vor.
(Ministero del Lavoro Interpello Nr. 13 vom 23/04/2015)
(Ministero del Lavoro Interpello Nr. 13 vom 23/04/2015)