Mutterschaftsgeld
Das NISF/INPS hat einige Klarstellungen im Zusammenhang mit dem Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsgeld veröffentlicht. Die Erläuterungen betreffen:
- Mutterschaftsgeld für Personen, die in die Getrennte Pensionskasse eingetragen sind
- Ausführung einer neuen Tätigkeit während der fakultativen Mutterschaft bzw. Vaterschaft
- frühzeitige Geburt und verlängerte Mutterschaft
- ärztliche Bestätigungen ausgestellt von Ärzten, die mit dem Gesundheitsdienst konventioniert sind.
- Mutterschaftsgeld für Personen, die in die Getrennte Pensionskasse eingetragen sind
- Ausführung einer neuen Tätigkeit während der fakultativen Mutterschaft bzw. Vaterschaft
- frühzeitige Geburt und verlängerte Mutterschaft
- ärztliche Bestätigungen ausgestellt von Ärzten, die mit dem Gesundheitsdienst konventioniert sind.