Mutterschaft und Anerkennung von Versicherungszeiträumen im Ausland
Das NISF/INPS hat ein Rundschreiben bezüglich der Anerkennung von figurativen Beiträgen während der obligatorischen Mutterschaft und der Elternzeit, welche außerhalb eines Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommen werden, veröffentlicht. Voraussetzung für die Anerkennung der figurativen Beiträge sind fünf Jahre an effektiver Beitragszahlung. Das Institut erinnert daran, dass es nicht mehr unbedingt notwendig ist, dass diese fünf Beitragsjahre ausschließlich in Italien eingezahlt wurden. Es gelten auch Versicherungszeiträume im Ausland.
(INPS circolare n. 41/2011)
(INPS circolare n. 41/2011)