Monatlicher Beitrag anstelle der fakultativen Mutterschaft
Mit der Arbeitsmarktreform wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitnehmerinnen, anstelle der fakultativen Mutterschaft, Gutscheine für den Babysitterdienst oder die Kindertagesstätte beantragen können. Im Zeitraum 2013 - 2015 können Mütter somit entscheiden, ob sie die fakultative Mutterschaft in Anspruch nehmen wollen, oder ob sie wieder arbeiten gehen und dafür monatliche einen Beitrag von 300 Euro (bei Vollzeit) beantragen und damit die Kindertagesstätte, die Tagesmutter, o,ä. bezahlen. Der Beitrag wird für maximal 6 Monate ausbezahlt. Das NISF/INPS hat nun ein Rundschreiben veröffentlicht, wo mitgeteilt wird, wie um den Beitrag angesucht werden kann. (Circolare INPS n. 47/2013)