Monatliche Auszahlung der Abfertigung
Das Dekret (Dpcm 29/2015) mit den Durchführungsbestimmungen zur monatlichen Auszahlung der Abfertigung ist im Amtsblatt der Republik veröffentlicht worden. Somit können nun Arbeitnehmer, welche seit mindestens 6 Monaten im Betrieb sind, den entsprechenden Antrag stellen. Die effektive Auszahlung startet ab dem Monat nach Antragstellung.