Mobilität auch für Arbeitnehmer von Freiberuflern
Das Arbeitsministerium hat klargestellt, dass auch Arbeitnehmer von Freiberuflern die Möglichkeit haben, in die Mobilitätslisten eingetragen zu werden. Mit den verschiedenen Gesetzen, die im Rahmen der Wirtschaftskrise erlassen worden sind, wurden die Maßnahmen zur Unterstützung des Einkommens auch auf jene Kategorien von Arbeitnehmern ausgeweitet, die ursprünglich davon ausgeschlossen waren, darunter auch Arbeitnehmer von Freiberuflern.
(Ministero del Lavoro, risposta ad interpello n. 10/2011)
(Ministero del Lavoro, risposta ad interpello n. 10/2011)