Mitteilung PEC - Aufschub bis 31.12.2011 ohne Strafen
Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung hat die Handelskammern mit einem Rundschreiben aufgefordert, noch keine Strafen auszustellen, falls Unternehmen noch nicht die zertifizierten E-mail-Adresse (PEC) mitgeteilt haben. Den Unternehmen wird noch bis 31.12.2011 Zeit gegeben, um die Meldung vorzunehmen. Erst danach werden die Strafen angewandt.