Mitteilung Leiharbeit
Innerhalb 31.01.2013 muss die jährliche Meldung der Leiharbeit an die Gewerkschaften durchgeführt werden. Arbeitgeber, die im Laufe des Jahres 2012 Leiharbeitsverträge abgeschlossen haben, müssen den Gewerkschaftsvertretungen die Anzahl der Verträge, die Gründe für den Abschluss, sowie die Dauer und die Anzahl der Leiharbeiter mitgeteilt werden.