Mitteilung Gewerkschaftsvertretung
Im Rundschreiben Nr. 76/2015 hat das Institut INPS die Anweisungen über die Mitteilung bzgl. Gewerkschaftsvertretung der nationalen Kollektivvertragspartner gegeben. All jene Firmen, welche einen Kollektivvertrag anwenden der von der Arbeitgeberorganisation Confindustria unterschrieben wurde, sind verpflichtet für alle Arbeitnehmenden, welche Mitglied einer Gewerkschaft sind, diese Mitteilung mittels UniEmens zu machen. Es werden alle Daten ab Mai und rückwirkend von Jänner bis April (ohne Strafen) übermittelt.