Meldung des Personalstandes - Frist bis 15.02.2011 verlängert
Gestern, am 31.01.2011, hat das Arbeitsministerium die Frist für die elektronische Meldung des Personalstandes bis 15. Februar 2011 verlängert. Wir erinnern daran, dass die Meldung nur dann vorzunehmen ist, wenn sich die Personalsituation und dadurch auch die Pflichtquote für Menschen mit Behinderung, im Vergleich zur letzten elektronischen Meldung verändert hat.