Mangelnde Aushändigung der Dokumente an Arbeitsinspektoren
Sollte ein Betrieb nicht die angeforderten Dokumente an das Arbeitsinspektorat aushändigen, dann stellt dies ein rechtswidriges Verhalten dar, welches strafrechtlich (Geld- oder Haftstrafe) geahndet wird.
(Corte di Cassazione, sentenza 42334/2013)
(Corte di Cassazione, sentenza 42334/2013)