Leiharbeiter - Jahresmeldung
Arbeitgeber, welche im Jahr 2013 Leiharbeiter beschäftigt haben, müssen innerhalb 31.01.2014 die entsprechende Meldung an die Gewerkschaften machen. In der Jahresmeldung muss die Anzahl und die Dauer der Leiharbeitsverträge, die Anzahl und die Qualifikation der Arbeiter, sowie der Grund für die Beanspruchung von Leiharbeitern angegeben werden. Bei Unterlassung dieser Meldung ist eine Strafe von 250,00 bis 1.250,00 Euro vorgesehen.