Lehrlinge - 100% Beitragsreduzierung
Das NISF/INPS hat mitgeteilt, dass die 100%ige Beitragsreduzierung für Lehrlinge (ab 01.01.2012 - 31.12.2016 lt. Ges.vertr. Dekret Nr. 167/2011) bei Betrieben mit bis zu 9 Mitarbeitern unter die "De-Minimis"-Regelung fällt. D. h. im Vorfeld ist abzuklären wieviel die Firma bereits an Förderungen im Rahmen von DE MINIMIS erhalten hat und somit Anrecht auf die Reduzierung hat oder nicht! (NISF/INPS, Rundschreiben Nr. 128/2012)