Landwirtschaft: Reduzierungen Neueinstellung 2015 und Reduzierung Berggebiet 75% nicht kumulierbar
Die beiden Reduzierungen Neueinstellung 2015 und Reduzierung Berggebiet 75% (oder weniger für andere benachteilige Zonen „zone svantaggiate“) in der Landwirtschaft sind nicht kumulierbar.
Die Begründung für diese Auslegung ist in dem grundsätzlichen Prinzip des Gesetzes Nr. 190/2014, Art. 1, Komma 118 verankert, welches vorsieht, dass Beitragsbefreiungen (esoneri) mit anderen angewandten Beitragsbegünstigungen nicht kumulierbar sind.
(Mitteilung INPS Nr. 6533 vom 23. Oktober 2015)
Die Begründung für diese Auslegung ist in dem grundsätzlichen Prinzip des Gesetzes Nr. 190/2014, Art. 1, Komma 118 verankert, welches vorsieht, dass Beitragsbefreiungen (esoneri) mit anderen angewandten Beitragsbegünstigungen nicht kumulierbar sind.
(Mitteilung INPS Nr. 6533 vom 23. Oktober 2015)