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Länderübergreifende Entsendung

Ab 26.12.2016 gilt eine neue Meldepflicht für ausländische Firmen, die Mitarbeiter nach Italien entsenden. Ab diesem Datum sollte die Prozedur auf der Homepage www.lavoro.gov.it aktiviert werden und ist somit ab diesem Datum verpflichtend. Zurzeit fehlen noch alle technischen Anweisungen und es könnte sein, dass die Meldepflicht daher im letzten Moment aufgeschoben wird. Da dies jedoch unsicher ist, wollten wir Sie frühzeitig informieren. Im Zuge der Voranmeldung muss vom ausländischen Unternehmen auch ein Substitut in Italien (Person oder Unternehmen) ernannt und in der Meldung angegeben werden. Dieses Substitut ist Zwischenstelle zwischen Italienischem Arbeitsinspektorat und ausländischen Unternehmen und muss die vorgegebenen Unterlagen aufbewahren. Sollten bei Ihnen im Betrieb Mitarbeiter arbeiten, welche aus dem Ausland zu Ihnen entsandt (oder sich in Außendienst befinden) wurde, ist es wichtig, dass Sie die Entsendefirma über diese neue Auflage informieren, um Strafen zu vermeiden.
 
 
 
23.12.2016
Elas Admin