Krankenscheine
Das neue System der telematischen Krankenscheine gilt nicht für Arbeitnehmer, welche im Ausland krank werden. Um in diesem Fall das Krankengeld von Seiten des NISF/INPS in Anspruch nehmen zu können, muss sich der Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter einen Krankenschein auf Papier bringen lassen.