Krankenscheine online
Mit dem Rundschreiben Nr. 60 vom 16.04.2010 hat das NISF/INPS die neue Vorgangsweise bei der Übermittlung der Krankenscheine veröffentlicht. Ab 3. April 2010 sind alle Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (auch konventionierte Ärzte) verpflichtet, die ärztlichen Bescheinigungen über das System SAC direkt an das NISF/INPS zur übermitteln. Es ist eine dreimonatige Übergangsfrist vorgesehen, in der die Ärzte noch die bisherigen Krankenscheine auf Papier ausstellen können.