Kosten für das Betriebsauto können in Abzug gebracht werden
•Wird ein Betriebsauto einen Arbeitnehmer für mehr als die hälfte des Steuerzeitraums zur Verfügung gestellt, so können 90% der Kosten in Abzug gebracht werden.
• Der Abzug verringert sich auf 40% für Autos die nicht als Zusatzleistung an den Arbeitnehmer gegeben wurden. (Sogenannte Fringe Benefit) Abschreibungen und Leasing Raten können bis zur Höchstgrenze von 18.076€ in Abzug gebracht werden.
• Wenn die Arbeitsmarktreform, die für 2013 geplant ist, in Kraft tritt, werden sich die Prozentsätze der in Abzug zu bringenden Kosten wie folgt ändern: Von 90% auf 70% für Autos die als Fringe Benefit an den Arbeitnehmer gegeben wurden und von 40% auf 27% für die Betriebsautos.
• Der Abzug verringert sich auf 40% für Autos die nicht als Zusatzleistung an den Arbeitnehmer gegeben wurden. (Sogenannte Fringe Benefit) Abschreibungen und Leasing Raten können bis zur Höchstgrenze von 18.076€ in Abzug gebracht werden.
• Wenn die Arbeitsmarktreform, die für 2013 geplant ist, in Kraft tritt, werden sich die Prozentsätze der in Abzug zu bringenden Kosten wie folgt ändern: Von 90% auf 70% für Autos die als Fringe Benefit an den Arbeitnehmer gegeben wurden und von 40% auf 27% für die Betriebsautos.