Koordinierung der Sozialversicherung auf eurpäischer Ebene
Am 01.05.2010 ist das EU-Abkommen Nr. 883/2003 in Kraft getreten, welches die Sozialversicherung auf europäischer Ebene koordiniert. Das Abkommen bekräftigt das Prinzip der einmaligen Sozialversicherung, d.h. EU-Bürger sind nur in einem Staat beitragspflichtig. So unterliegen insbesondere Selbständige und lohnabhängige Arbeitnehmer der Sozialgesetzgebung des Staates, wo die Arbeitstätigkeit ausgeführt wird.