Kontrolle regionale Mobilitätsliste
Das NISF/INPS hat mitgeteilt, dass die Kontrollen bezüglich regionaler Mobilitätsliste vorübergehend eingestellt wurden. Bis zur Klarstellung von Seiten des Ministeriums wird von den Arbeitgebern keine Rückerstattung der evtl. genossenen Beitragsreduzierungen verlangt. (INPS, messaggio 18639/2013)