Keine Verrechnung von Steuerguthaben bei offenen Steuerzahlkarten von mehr als 1.500 Euro
Die Agentur der Einnahmen hat mit einem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass es ab 01.01.2011 verboten ist, Steuerguthaben mittels Mod. F24 zu verrechnen, so lange fällige und nicht bezahlt Steuerzahlkarten von mehr als 1.500,00 Euro vorliegen.