Keine Verlängerung der Krankheit über das Telefon
Das Kassationsgericht hat mit Gerichtsurteil Nr. 18687, 15. Mai 2012 entschieden, dass die Verlängerung des Krankenstandes ohne entsprechende Visite strafrechtlich verfolgt werden kann. Mit strafrechtlichen Konsequenzen muss nicht nur der Arzt sondern auch der Patient rechnen.