Kaffee für Arbeitnehmer und Kunden - Kosten absetzbar
Laut einem Gericht in Alessandria sind die Kosten für den Erwerb von Kaffee vom Unternehmenseinkommen absetzbar, auch wenn die Kaffemaschine sowohl den Mitarbeitern als auch den Kunden zur Verfügung steht.
(Sentenza Commissione tributaria provinciale ALESSANDRIA 23/11/2011, n. 86)
(Sentenza Commissione tributaria provinciale ALESSANDRIA 23/11/2011, n. 86)