JOB ACT
Das Gesetzesdekret Nr. 34/2014 (JOB ACT) in Gesetz umgewandelt (Gesetz Nr. 78 vom 16/05/2014).
Für die Verträge auf Zeit ohne Grund gibt es die Möglichkeit sie für maximal 36 Monaten abzuschließen, einschließlich eventueller Verlängerungen bis zu fünf Mal. Die Anzahl der Verträge auf Zeit darf nicht 20% der Mitarbeiter auf unbestimmte Zeit, welche am 01/01 des Einstellungsjahres im Betrieb waren. Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeiter können auf jeden Fall einen Mitarbeit mit einem Vertrag auf Zeit beschäftigen. Wird die Höchstgrenze mit einem Arbeitnehmer überschritten, beträgt die Strafe 20% der monatlichen Entlohnung und 50% bei zwei oder mehreren Arbeitnehmern.
Der individuelle Ausbildungsplan der Lehrlinge muss in zusammengefasster Form im Lehrvertrag enthalten sein. Betriebe mit mindestens 50 Arbeitnehmern müssen in den 36 Monaten vor Neueinstellung eines Lehrlings 20% der Lehrlinge übernommen haben. Für die Weiterbildungsstunden kann die Entlohnung für einen Lehrling der traditionellen Lehre (1. Stufe) um 35% reduziert werden.
Für die Verträge auf Zeit ohne Grund gibt es die Möglichkeit sie für maximal 36 Monaten abzuschließen, einschließlich eventueller Verlängerungen bis zu fünf Mal. Die Anzahl der Verträge auf Zeit darf nicht 20% der Mitarbeiter auf unbestimmte Zeit, welche am 01/01 des Einstellungsjahres im Betrieb waren. Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeiter können auf jeden Fall einen Mitarbeit mit einem Vertrag auf Zeit beschäftigen. Wird die Höchstgrenze mit einem Arbeitnehmer überschritten, beträgt die Strafe 20% der monatlichen Entlohnung und 50% bei zwei oder mehreren Arbeitnehmern.
Der individuelle Ausbildungsplan der Lehrlinge muss in zusammengefasster Form im Lehrvertrag enthalten sein. Betriebe mit mindestens 50 Arbeitnehmern müssen in den 36 Monaten vor Neueinstellung eines Lehrlings 20% der Lehrlinge übernommen haben. Für die Weiterbildungsstunden kann die Entlohnung für einen Lehrling der traditionellen Lehre (1. Stufe) um 35% reduziert werden.