Installation eines Videoüberwachungssystems
Das Arbeitsministerium hat klargestellt, dass schon bei noch nicht in Funktion getretenen, aber bereits installierten Überwachungsanlagen ein gewerkschaftliches Abkommen oder die Genehmigung des Arbeitsinspektorats notwendig ist.
Ministero del Lavoro Nota n. 1241/2016
Ministero del Lavoro Nota n. 1241/2016