Inspektionen auf Baustellen - Selbständige Mitarbeiter
Das Arbeitsministerium hat die Richtlinien für die Inspektionen auf Baustellen festgelegt. Die Inspektoren sollen selbständige Mitarbeiter (lavoratori autonomi) überprüfen, welche als Maurer oder Zimmermann tätig sind, sowie jene, die Baumaschinen des Auftraggebers bedienen, und Eisen und Brücken positionieren. Der Zweck der Inspektionen ist jener, die Scheinselbständigkeit im Baugewerbe aufzudecken.
(Circolare Ministero del Lavoro n. 16/2012)
(Circolare Ministero del Lavoro n. 16/2012)