INAIL - Namentliche Meldung
Das INAIL hat mitgeteilt, dass ab 15.02.2014 die namentliche Meldung von Gesellschaftern, freien Mitarbeitern und mitarbeitenden Familienmitgliedern ausschließlich online, über die Internetseite des Instituts, durchgeführt werden kann. Die Meldungen über Fax sind nicht mehr möglich. (INAIL, circolare n. 11/2014)