INAIL - Arbeitsunfälle und "Maxisanzione"
Mit dem Rundschreiben Nr. 36/2011 hat sich das INAIL zur Anwendung der "Maxisanzione" bei Arbeitsunfällen geäußert. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mindestens 24 Stunden vor dem Arbeitsunfall gemeldet wurde, so wird die "Maxisanzione" wegen Schwarzarbeit angewandt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber beweisen kann, dass er das Arbeitsverhältnis nicht verbergen wollte.