Haushaltsgesetz 2010
Arbeitslosenentschädigung für Projektmitarbeiter (Co.Co.Pro.)
Projektmitarbeiter, welche ausschließlich in die Getrennte Pensionskasse eingeschrieben sind, seit mindestens zwei Monaten keinen Vertrag haben und auch alle anderen Voraussetzungen (u.a. Einkommen des Vorjahres zwischen 5.000 und 20.000 Euro) erfüllen, haben Anrecht auf eine Entschädigung, wenn sie die Arbeit verlieren. Sobald alle Voraussetzungen gegeben sind, müssen sie innerhalb von 30 Tagen einen entsprechenden Antrag an das NISF/INPS stellen.