Hausangestellte - Beiträge und Entlohnung 2013
Das NISF/INPS hat bestätigt, dass der neue Zusatzbeitrag bei Entlassung von Arbeitnehmern bei Hausangestellten nicht bezahlt werden muss. Der Zusatzbeitrag von 1,4% für die Einstellung auf bestimmte Zeit, wird allerdings auch bei dieser Kategorie von Arbeitnehmern angewandt. Das NISF/INPS hat somit für 2013 zwei Tabellen für die Beiträge veröffentlicht, die erste für Hausangestellte mit einem unbefristeten Vertrag und die zweite für jene mit Vertrag auf bestimmte Zeit.
Anfang Februar wurde auch das Abkommen für die neuen Tariflöhne für Hausangestellte unterschrieben, welches auch eine Erhöhung der Ersatzzahlung für Unterkunft und Verpflung vorsieht
Anfang Februar wurde auch das Abkommen für die neuen Tariflöhne für Hausangestellte unterschrieben, welches auch eine Erhöhung der Ersatzzahlung für Unterkunft und Verpflung vorsieht