Getrennte Pensionskasse - Entschädigung bei Krankheit und für Elternurlaub
Mit Gesetzesdekret Nr. 201/2011 ("decreto Monti") wurde der Anspruch auf Tagegeld bei Krankheit und auf Entschädigung bei Elternurlaub auch auf Freiberufler ausgeweitet, welche in die getrennte Pensionskasse eingeschrieben sind. Voraussetzung dafür ist, dass sie keine Rente beziehen und in keine andere Pensionskasse eingeschrieben sind.
(Messaggio INPS 07/03/2012, n. 4143
(Messaggio INPS 07/03/2012, n. 4143