Getrennte Pensionskasse - Beiträge über dem Maximalbetrag werden nicht berücksichtigt
Das NISF/INPS hat mitgeteilt, dass Beiträge an die getrennte Pensionskasse, welche über dem jährlich festgelegten Maximalbetrag eingezahlt werden, in keinem Fall für die Berechnung der Rente berücksichtigt werden können. Sollten zuviel Beiträge bezahlt worden sein, kann man evtl. ein Ansuchen um Rückvergütung machen.