Gelegentliche Mitarbeit (Voucher)
Das INAIL hat kürzlich die neuen Regeln zur gelegentlichen Mitarbeit (Voucher) veröffentlicht. Der Auftraggeber hat weiterhin die Pflicht, seine Daten und jene des Mitarbeiters, sowie den Arbeitsplatz und das Datum, vor Beginn der Tätigkeit,an das Versicherungsinstitut zu melden. Das INAIL hat auch mitgeteilt, dass ein Abkommen mit dem NISF/INPS in Ausarbeitung ist, um die bürokratischen Pflichten zu vereinfachen.