Gelegentliche Mitarbeit (Voucher) - neue Einkommensgrenzen für 2014
Das NISF/INPS hat mitgeteilt, dass aufgrund der Erhöhung des Verbraucherpreisindexes lt. ISTAT, die Einkommensgrenzen für die gelegentliche Mitarbeit angepasst werden. Die neuen Höchstgrenzen pro Jahr liegen somit bei:
5.050,00 Euro netto als Summe aller Auftraggeber
2.020,00 Euro netto pro Auftraggeber
(INPS Rundschreiben Nr. 28 vom 26.02.2014)
5.050,00 Euro netto als Summe aller Auftraggeber
2.020,00 Euro netto pro Auftraggeber
(INPS Rundschreiben Nr. 28 vom 26.02.2014)