Gastgewerbe - Arbeitssicherheitskurs für Mitarbeiter
Mitarbeitende im Gastgewerbe (auch Voucher!) müssen vor Einstellung oder spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Anmeldung, eine Aus- und Weiterbildung im Bereich der Arbeitssicherheit vorweisen. Die Anzahl der Fortbildungsstunden beläuft sich auf acht Stunden für die Grundausbildung. Übt der Mitarbeiter eine Führungsfunktion aus, müssen noch zusätzliche acht Stunden absolviert werden. Nach maximal fünf Jahren sind Auffrischungskurse im Ausmaß von sechs Stunden vorgesehen.