Gültigkeit des DURC bei öffentlichen Aufträgen
Mit dem Rundschreiben Nr. 35 vom 08.10.2010 hat das Arbeitsministerium klar gestellt, dass ein DURC während seiner dreimonatigen Gültigkeit für mehrere Arbeiten verwendet werden kann. Handelt es sich jedoch um öffentliche Aufträge, so gilt das DURC nur für die jeweilige Auftragsabwicklung.