Freistellungen zu Gunsten von Menschen mit schwerer Behinderung (Gesetz 104/1992, Art. 33)
Mit dem Rundschreiben Nr. 45/2011 hat das NISF/INPS eine Zusammenfassung über die Bestimmungen bezüglich der Freistellungen zu Gunsten von Menschen mit schwerer Behinderung veröffentlicht. Darin geht es unter anderem darum, wer die Freistellungen in Anspruch nehmen kann, wie sie genossen werden können und welche Dokumentation benötigt wird.