Freistellungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung
Die Mitteilung des NISF/INPS Nr. 14480 vom 28.05.2010 betrifft die Freistellungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, die zwar in einer sanitären Einrichtung untergebracht sind, aber bei speziellen Visiten außerhalb der Struktur von den Familienangehörigen begleitet werden müssen. Arbeitnehmer, welche ein solches Familienmitglied begleiten müssen, haben Anspruch auf Freistellungen lt. Art. 33 des Gesetzes Nr. 104/92, muss dafür aber die entsprechende Dokumentation vorlegen.