Freistellung für Wahlhelfer
Arbeitnehmer, welche in Wahlsektionen als Stimmzähler, Präsident o.a. eingesetzt werden, haben das Recht auf Freistellung von der Arbeit. Bei Wahlhilfe an Arbeitstagen (Samstag oder Montag) werden diese vergütet. Für die Sonn- und Feiertage haben die Arbeitnehmer Anrecht auf einen Ausgleichsruhetag. Wird dieser nicht in Anspruch genommen, müssen diese Tage zusätzlich ausbezahlt werden.