Freistellung für die Betreuung von Menschen mit Behinderung
Das NISF/INPS hat kürzlich präzisiert, dass im Privatsektor die Entschädigung bei Freistellung für die Betreuung von Familienmitgiedern mit Behinderung, vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausbezahlt wird. Der Betrieb kann die ausbezahlte Summe dann mit den geschuldeten Sozialbeiträgen verrechnen. Dazu benötigt man einen eigenen Autorisierungskodex vom NISF/INPS.