Freiberufler - Verträge auf bestimmte Zeit
Zwischen den Gewerkschaften und dem Arbeitgeberverband "Confprofessioni" wurde ein Abkommen abgeschlossen, mit dem die Zeit, welche zwischen zwei Verträgen auf Zeit vergehen muss, auf 20 bzw. 30 Tage (je nachdem ob der erste Vertrag mehr oder weniger als 6 Monate gedauert hat) reduziert wird.