Firmenfahrzeug mit gemischter Nutzung - Absetzbarkeit 70%
Die Spesen von Firmen-PKW’s, welche einem Mitarbeiter für mehr als ein halbes Jahr zur beruflichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt werden, können zu 70% abgesetzt werden. Im Falle von Vertretern im Handel beträgt die Absetzbarkeit 80%. Die Überlassung des Fahrzeuges muss schriftlich dokumentiert werden. Der Naturalwert (Fringe Benefit) für die gemischte Nutzung muss den Beiträgen und Steuern unterworfen werden.