Finanzierung für Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Es ist eine Ausschreibung (15 Mio Euro) für die Finanzierung von Projekten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorgesehen (Art. 9 des Gesetzes Nr. 53/2000). Die Ansuchen um eine Finanzierung müssen lt. Vorgaben des Dekrets des Ministerpräsidenten Nr. 277/2010 abgefasst werden. Es gibt zwei Fristen: 13.07.2011 und 28.10.2011.