Ferialverträge im Freiberuf
Das Landesabkommen in der Provinz Bozen für Bedienstete im Freiberuf zwecks Einstellung mit Zeitverträgen während der Sommermonate wurde am 05.06.2013 unterzeichnet. Das Abkommen, welches am 01.06.2013 in Kraft getreten und mit 31.10.2013 verfällt, ist ausschließlich von jenen Betrieben anwendbar, welche den Kollektivvertrag Freiberuf „Confprofessioni“ zur Gänze anwenden.